Allgemeine Geschäftsbedingungen für Flohmarktveranstaltungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Marktordnung gilt für alle von Singh-Veranstaltungen durchgeführten Flohmärkte. Mit der Anmietung eines Verkaufsstandes erkennt der Standinhaber diese Bedingungen an.

§ 2 Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme berechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.

§ 3 Anmeldung und Standvergabe

§ 4 Standgebühren

§ 5 Verkaufszeiten

§ 6 Verkaufsartikel

Erlaubt sind:

Nicht erlaubt sind:

§ 7 Ordnung und Sauberkeit

§ 8 Haftung

§ 9 Hausrecht

Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Marktordnung kann der Standinhaber des Platzes verwiesen werden.

§ 10 Absage

Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung bei höherer Gewalt (z.B. extremen Wetterbedingungen) abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Standgebühren erstattet.

§ 11 Schlussbestimmungen

Alle Termine vorbehaltlich amtlicher Genehmigung. Änderungen vorbehalten. Gerichtsstand ist Hannover.

Stand: Januar 2026
Singh-Veranstaltungen