Allgemeine Geschäftsbedingungen für Flohmarktveranstaltungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Marktordnung gilt für alle von Singh-Veranstaltungen durchgeführten Flohmärkte. Mit der Anmietung eines Verkaufsstandes erkennt der Standinhaber diese Bedingungen an.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme berechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.
§ 3 Anmeldung und Standvergabe
- Für Privatanbieter ist keine Voranmeldung erforderlich
- Gewerbliche Anbieter müssen sich vorab anmelden
- Die Standvergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eintreffens
- Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht
§ 4 Standgebühren
- Privatanbieter: 3 Meter 25€, jeder weitere Meter 5€
- Gewerbliche Anbieter: 15€ pro Meter
- Die Standgebühr ist bei Aufbau in bar zu entrichten
§ 5 Verkaufszeiten
- Aufbau: ab 6:00 Uhr bzw. 7:00 Uhr (je nach Standort)
- Verkaufszeit: 11:00 bis 17:00/18:00 Uhr (je nach Standort)
- Vorzeitiger Abbau ist nicht gestattet
§ 6 Verkaufsartikel
Erlaubt sind:
- Gebrauchte Waren aller Art (Haushaltswaren, Kleidung, Bücher, Spielzeug, etc.)
- Selbstgemachte Handarbeiten
- Antiquitäten und Sammlerstücke
Nicht erlaubt sind:
- Neuware jeglicher Art
- Waffen und Munition
- Pyrotechnische Artikel
- Lebende Tiere
- Lebensmittel (außer mit Genehmigung)
- Gefälschte Markenartikel
- Jugendgefährdende Artikel
- Gestohlene Waren
§ 7 Ordnung und Sauberkeit
- Jeder Standinhaber ist für die Sauberkeit seines Standplatzes verantwortlich
- Der Standplatz ist nach Marktende besenrein zu hinterlassen
- Abfälle sind selbst zu entsorgen
§ 8 Haftung
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr
- Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl, Beschädigung oder Verlust von Waren
- Der Standinhaber haftet für alle von ihm verursachten Schäden
§ 9 Hausrecht
Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Marktordnung kann der Standinhaber des Platzes verwiesen werden.
§ 10 Absage
Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung bei höherer Gewalt (z.B. extremen Wetterbedingungen) abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Standgebühren erstattet.
§ 11 Schlussbestimmungen
Alle Termine vorbehaltlich amtlicher Genehmigung. Änderungen vorbehalten. Gerichtsstand ist Hannover.
Stand: Januar 2026
Singh-Veranstaltungen